Schreiben der Bundesnetzagentur zu Funkmast in Münchweier lässt Fragen offen / Gewerbeaufsichtsamt misst im Spätjahr nach
In der jüngsten Ortschaftsratssitzung war die Funkmastanlage in Münchweier wieder Thema: Die Antwort der Bundesnetzagentur auf die Fragen der Räte nach der Strahlungsmenge lag nun vor — viele waren damit jedoch unzufrieden.
Zähneknirschend hatten die Ortschaftsräte in der Juni-Sitzung der Erweiterung der bestehenden Funkmastanlage durch den Mobilfunkanbieter O zugestimmt. Dafür verlangten sie damals, dass geklärt werde, wie hoch die zulässige Strahlenbelastung sei und welche Strahlungsmenge aktuell von der Mobilfunkanlage ausgehe. Zudem hatten die Ortschaftsräte wissen wollen, ob diese Werte gemessen oder errechnet würden und wie hoch die Strahlenbelastung bei Inbetriebnahme der neuen Netze sei. Sie interessierten sich auch für die Zeitabstände, in denen die aktuelle Strahlenbelastung gemessen wird.
Nun lag die Antwort der Bundesnetzagentur vor, die die rechtliche Grundlage für die Münchweierer Funkmasterweiterung ausgestellt hatte. Mit der Antwort waren aber sowohl einige Zuhörer als auch der Ortschaftsrat unzufrieden: Zum einen hieß es in dem Schreiben, die Strahlenbelastung in Münchweier könne nicht pauschal angegeben werden. Denn das Genehmigungsverfahren sehe die Angabe von Strahlenwerten, die an einem bestimmten Ort noch ankommen, nicht vor. Mit dem Ansteigen der ausgesendeten Frequenzen änderten sich zudem die Grenzwerte. Für den Münchweierer Funkmast existierten also je nach betriebenem Funksystem — wie GSM oder UMTS — verschiedene Grenzwerte.
Die Stärke der ausgesendeten elektromagnetischen Felder sei zudem abhängig von der "zugeführten Leistung" und der Anzahl der verwendeten Kanäle. Der Berechnung dieser Feldstärke werde aber immer die maximale Auslastung der Funkanlage zugrunde gelegt, hieß es. Mit größerem Abstand zur Antenne nehme dann die Feldstärke linear ab. Für jedes Funksystem werde außerdem ein "standortbezogener Sicherheitsabstand gebildet" — nur innerhalb dessen werde der Grenzwert der Feldstärke erreicht. Könnten sich Personen in diesem Bereich um die Sendeantennen bewegen, würde die Standortbescheinigung verweigert. Stichprobenartig werde zudem der "Aufbau der Senderstandorte" auf Abweichungen überprüft, die zu einer Personengefährdung führen könnten; sei dies der Fall, würden diese Sender außer Betrieb genommen. Dies komme jedoch selten vor, so das Schreiben der Bundesnetzagentur.
Die Strahlenbelastung an verschiedenen Punkten könne über die "Tausend-Punkte-Messung" der Länder, eine Modellrechnung oder eine Vermessung durch eine "unabhängige Institution" ermittelt werden. Wie Ortsvorsteher Herbert Andlauer mitteilte, sei inzwischen das Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht eingeschaltet, das im Spätjahr Strahlenmessungen im Rahmen der Elektromagnetischen-Verträglichkeits-Messplanung durchführe"